
Mit dem unbestimmten Rechtsbegriff schwebendes Geschäft wird nach herrschender Meinung ein Vertragsverhältnis bezeichnet, das auf einen gegenseitigen Leistungsaustausch gerichtet ist, jedoch beide Vertragspartner mit der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtung noch nicht begonnen oder einer oder beide Vertragspartner ihre wesentlichen Vertr...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Schwebendes_Geschäft

Geschäft, bei dem die von beiden Vertragsseiten zu erbringenden Leistungen noch nicht erbracht wurden.
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https://www.oenb.at/Service/Glossar.html?letter=A
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